- Fragen zum Schulalltag
- Arztbesuche
- Beschädigung/Diebstahl/Verlust
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- Hausaufgaben
- Krankheiten - Meldepflicht - Infektionsschutzgesetz
- Krankmeldung
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- Schulberatung
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- Schulweg-/Sportunfall
- Sportunterricht - Sicherheit
- Sprechstunden
- Unterrichtsbefreiung
- Unterrichtszeiten
Hausaufgaben
Die Modalitäten zu den Hausaufgaben erfahren Sie von der Klassenlehrkraft. Nach Art. 76 BayEUG sind Sie als Eltern verpflichtet, für die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten (z.B. Hausaufgabe) Sorge zu tragen.
Die regelmäßige Erledigung von Hausaufgaben dient der Wiederholung und Festigung der erarbeiteten Lerninhalte im Unterricht. Bei wiederholt nicht angefertigten Hausaufgaben werden Sie telefonisch oder schriftlich darüber informiert, dass Ihr Kind zu einer Nacharbeit in der Schule gebeten wird. Unterstützen Sie uns bitte dabei, indem Sie erneut die Bedeutung der Hausaufgaben mit Ihrem Kind besprechen.